PDFDrucken

Anpassung der Mietobergrenzen - SGB II und SGB XII

Dienstag, 11. Mai 2010 um 10:11 Uhr

Stadtratsantrag:


Anfang diesen Jahres ist der neue Erlanger Mietspiegel 2009 erschienen. Gegenüber dem Mietspiegel 2007 sind dort die ortsüblichen Vergleichsmieten um durchschnittlich ca. 2% gestiegen. Die bisherigen Mietobergrenzen wurden nach dem Erlanger Mietspiegel 2007 berechnet. Diese sind nunmehr dem neuen Mietspiegel 2009 anzupassen.

Wir beantragen,

die für Erlangen geltenden Mietobergrenzen um mindestens 2% anzuheben.

Wolfgang Winkler

Kommentare
Neuer Kommentar
Kommentar schreiben
Name:
Email:
 
Titel:
Please input the anti-spam code that you can read in the image.

3.26 Copyright (C) 2008 Compojoom.com / Copyright (C) 2007 Alain Georgette / Copyright (C) 2006 Frantisek Hliva. All rights reserved."