Anpassung der Mietobergrenzen - SGB II und SGB XII
Dienstag, 11. Mai 2010 um 10:11 Uhr
Stadtratsantrag:
Anfang diesen Jahres ist der neue Erlanger Mietspiegel 2009 erschienen. Gegenüber dem Mietspiegel 2007 sind dort die ortsüblichen Vergleichsmieten um durchschnittlich ca. 2% gestiegen. Die bisherigen Mietobergrenzen wurden nach dem Erlanger Mietspiegel 2007 berechnet. Diese sind nunmehr dem neuen Mietspiegel 2009 anzupassen.
Wir beantragen,
die für Erlangen geltenden Mietobergrenzen um mindestens 2% anzuheben.
Wolfgang Winkler
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